„Durch die neuen Kombinationsmöglichkeiten werden Freiwilligendienste noch interessanter“, begrüßte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die Neuregelung. „Wir wissen, dass sich viel mehr junge Menschen freiwillig engagieren würden, wenn die Dienste weniger starr und nicht in einem Block über mindestens ein Jahr angelegt wären. Hier setzen wir an: Die Neuregelung ermöglicht es Jugendlichen künftig, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ / FÖJ besser abzustimmen. Damit wird es viel leichter, einen Freiwilligendienst zu leisten und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren“, so die Bundesministerin weiter.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- FSJ- bzw. FÖJ-Träger können den Freiwilligendienst im Inland (Mindestdauer sechs Monate) in 3-Monats-Blöcken anbieten.
- Mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten miteinander kombiniert werden.
- In- und Auslandsdienst können kombiniert werden.
- In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Mit der Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, reagiert die Bundesregierung auf die steigende Nachfrage nach FSJ und FÖJ. Wurden 1993 noch 7.100 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr aus Bundesmitteln mitfinanziert, so sind es derzeit rund 18.600 Plätze für reguläre Freiwillige sowie ca. 5.700 Plätze für Zivildienstpflichtige in den Freiwilligendiensten FSJ und FÖJ - insgesamt also rund 24.300 Plätze.
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