Der Berufsbildungsbericht wird in jedem Frühjahr vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht.
Das „Handbuch der Berufsbildung" soll nach Auffassung des Hauptausschusses in einen politischen Teil, der von der Bundesregierung beraten und beschlossen wird, und in einen nichtpolitischen Teil, für den das BIBB verantwortlich sein soll, gegliedert werden. Wie bisher wird der Hauptausschuss auch künftig zum politischen Teil des Berufsbildungsberichts Stellung nehmen.
Der vom BIBB zu verantwortende Teil soll nach Auffassung des Hauptausschusses deutlich gestrafft werden. Der Ausschuss empfiehlt, thematische Schwerpunkte zu bilden, die Berichterstattung über Forschungsergebnisse zu konzentrieren und Informationen, die nicht an den politischen Teil des Berufsbildungsberichts gebunden sind, schneller zu veröffentlichen.
Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber/innen, der Arbeitnehmer/innen, der Länder sowie des Bundes besetzt.
Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zur Neustrukturierung des Berufsbildungsberichts im Wortlaut: