Kinderschutz muss auch im Internet gelten

Bund schließt Vertrag mit Providern, um Zugang zu Kinderpornografie im Netz zu erschweren

Seit dem 17. April ist es vertraglich fixiert: Politik und Internetwirtschaft sagen der Kinderpornografie im Internet gemeinsam den Kampf an. Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet. Mit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um.

Die Bundesregierung verfolgt entscheidende Ziele bei der Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung, die mit den Zugangssperren vorangetrieben werden sollen.

  • Kinderschutz: Die Sperrung verhindert, dass mit jedem Seitenaufruf die Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird.
  • Prävention: Kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt eingesetzt, um potentielle neue „Kunden“ zu werben, Hemmschwellen abzubauen und die Nachfrage systematisch nach immer brutaleren Bildern anzuheizen. Es gilt mit der Zugangssperre bereits den Einstieg zu verhindern.
  • Störung des Massengeschäftes: Kinderpornografie ist ein Millionengeschäft. Mit den Sperrungen wird der kommerzielle Massenmarkt im Internet empfindlich gestört. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität immer weniger lukrativ.
  • Gesellschaftliche Ächtung: Das Sperren dieser Seiten ist ein wichtiges und deutliches Signal aller gesellschaftlichen Kräfte zur konsequenten Ächtung von Kinderpornografie – nicht nur im Internet.

„Die Vertragsunterzeichnung steht am Ende einer intensiven Diskussion, die auch gezeigt hat, dass wir den Finger in eine Wunde gelegt haben. Es sind alle Argumente offen und intensiv ausgetauscht, diskutiert und bearbeitet worden. Das hat zu schwierigen Verhandlungen geführt, aber es war nötig. Ich bin dankbar, dass die Probleme benannt und ausdiskutiert worden sind. Wir können uns nun auf einen vorbildlichen gemeinsamen Weg machen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir handeln müssen und weil das gegenseitige Verständnis für die gemeinsame Verantwortung gewachsen ist. In den Verträgen sind die Aufgaben klar verteilt: Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA. Die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte“, so Ursula von der Leyen. „Selbstverständlich kann das Sperren der Seiten nur ein Baustein im Kampf gegen Kinderpornografie sein. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter, das Schließen der Quellen sowie der Schutz der Opfer stehen weiterhin an oberster Stelle und werden auch zukünftig vom Bundeskriminalamt erfolgreich umgesetzt“, so von der Leyen.

Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite.

Fünf Unternehmen unterzeichneten den Vertrag mit dem BKA. Mit ihnen werden rund 75 % des deutschen Anbietermarktes abgedeckt:

  • Deutsche Telekom AG (Marktanteil 45 %), vertreten durch René Obermann, Vorstandsvorsitzender
  • Vodafone Deutschland und Arcor AG (13 %), vertreten durch Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung
  • Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH (12,3 %) vertreten durch Dr. Eric Heitzer, Geschäftsführer, Mitglied des Vorstands
  • Kabel Deutschland GmbH (3 %), vertreten durch Dr. Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung
  • Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (2 %), vertreten durch Markus Haas, Mitglied der Geschäftsführung

Deutschland ist mit dem so genannten Access Blocking keineswegs Vorreiter in Europa oder der Welt. Einige Länder sperren schon seit Jahren erfolgreich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen und in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen.

„Endlich sind wir mit dabei als wichtiges großes Land in Europa. Das stärkt den europäischen und weltweiten Kampf gegen Kinderpornografie“, so von der Leyen.

Dass die Bundesregierung es mit der Bekämpfung von Kinderpornografie ernst meint, machen auch drei weitere Meilensteine deutlich:

  • In Kürze wird das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt. Es regelt verbindlich und weitreichend für alle Anbieter was heute im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde. Das Gesetz ist als zweiter Schritt sinnvoll, weil es konsequent 100 % des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige, Regelungen zur effektiven Erschwerung des Zugangs zu den kinderpornografischen Inhalten trifft.
  • Das Bundesjugendministerium wird die Fortschreibung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden entwickelt werden.
  • Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz zum III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden nach Berlin einladen. Dort wird der Kampf gegen Kinderpornografie eines der Schwerpunktthemen sein.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eMail: poststelle@bmfsfj.bund.de, Web: www.bmfsfj.de – Servicetelefon: 01801 907050, Wann können Sie anrufen? montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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